(Angaben nach § 5 TMG und § 18 MStV) Letztes Update: 14.11.2025
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KÄUFER
1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden (Käufer) und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die
Inanspruchnahme unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit zustande. Der Vertrag läuft für die Dauer von sechs Monaten und verlängert
sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf
gekündigt wird.
2. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma Heimgefühl Immobilien Lukas Kastner zur Erfüllung ihrer
Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu
verarbeiten.
3. Unsere Tätigkeit umfasst den Nachweis und/oder die Vermittlung von Immobilien. Kommt aufgrund unserer Tätigkeit ein wirksamer
Kaufvertrag zustande, entsteht der Anspruch auf Zahlung einer Provision. Die Höhe der Provision richtet sich nach den gesetzlichen
Regelungen oder abweichenden Vereinbarungen.
4. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Objekt sowie die
Vertragsbereitschaft des Verkäufers (Vorkenntnis), so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
5. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt- und vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder
Nachweistätigkeit sind ausschließlich für den jeweiligen Interessenten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei schuldhafter
Zuwiderhandlung haftet der Kunde für den daraus entstehenden Schaden, insbesondere für die entgangene Provision.
6. Unsere Angaben beruhen auf den uns erteilten Informationen durch den Verkäufer oder andere Auskunftsbefugte. Eine Haftung für die
Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir nicht. Es obliegt daher dem Kunden, die Informationen selbst zu überprüfen.
Im Übrigen haftet die Firma Heimgefühl Immobilien Lukas Kastner nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter
Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7. Der Provisionsanspruch wird mit Abschluss des Hauptvertrages (Kaufvertrag) fällig. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen,
ob, wann und zu welchen Konditionen der Hauptvertrag geschlossen wurde.
8. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn
diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Ich erkläre hiermit meine ausdrückliche Einwilligung für Telefonanrufe Ihrerseits zwecks Beratung und Information zu Immobilienangeboten.
Sollte ich hiermit nicht mehr einverstanden sein, so werde ich dies der Firma Heimgefühl Immobilien Lukas Kastner schriftlich mitteilen.
10. Erfüllungsort ist Stuttgart. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart Stadt vereinbart.
ONPREO
Wir nutzen die Makler- und Akquise-Software onpreo des Anbieters ONPREO AG, Lettenstrasse 2, 6343 Rotkreuz, Schweiz.
Die Software dient zur effektiven Verwaltung unserer Immobilieninserate und der Korrespondenz mit Kunden. Außerdem bietet sie
Marketing-Funktionen zur statistischen Auswertung unserer Geschäftsbeziehungen.
Die Nutzung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
ONPREO verarbeitet dabei ggf. folgende Daten:
- Vor-/Nachname
- E-Mail Adresse
- Telefonnummer
- Adresse
- IP-Adresse
- Personenbezogene Dokumente, welche vom Nutzer zur Verfügung gestellt werden, wie zum Beispiel eine Vollmacht.
- Weitere Daten und Dokumente, die vom Nutzer freiwillig zur Verfügung gestellt oder hochgeladen werden.
- Weitere Daten und Dokumente, die im Zuge der Akquise, der Vermarktung und dem Verkauf der Immobilien vom Nutzer abgefragt werden.
Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden sich in der Datenschutzerklärung von ONPREO:
https://www.onpreo.com/privacy-policy.
11. Erfüllungsort ist Stuttgart. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart Stadt vereinbart.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜRVERKÄUFER
1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme
unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden
Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine
Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist
von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
2. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma Heimgefühl Immobilien Lukas Kastner zur Erfüllung ihrer
Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu
verarbeiten.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder
Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für
die hierdurch entstehenden Schäden.
4. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen
Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder
-vermietung bleiben vorbehalten.
5. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu
werden.
6. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des
Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der
übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
7. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die
Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des
Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
8. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder
Nachweistätigkeit sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den
Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde
hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit
hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande,
haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
9. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf
unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem
Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der
Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
10. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die
Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder
rechtskräftig tituliert sind.
11. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw.
Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren
Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet die Firma
Heimgefühl Immobilien Lukas Kastner nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter
Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12. Ich erkläre hiermit meine ausdrückliche Einwilligung für Telefonanrufe Ihrerseits zwecks Beratung und Information zu
Immobilienangeboten. Sollte ich hiermit nicht mehr einverstanden sein, so werde ich dies der Firma Heimgefühl Immobilien Lukas Kastner
schriftlich mitteilen.
13. Erfüllungsort ist Stuttgart. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart Stadt vereinbart.
ONPREO
Wir nutzen die Makler- und Akquise-Software onpreo des Anbieters ONPREO AG, Lettenstrasse 2, 6343 Rotkreuz, Schweiz.
Die Software dient zur effektiven Verwaltung unserer Immobilieninserate und der Korrespondenz mit Kunden. Außerdem bietet sie
Marketing-Funktionen zur statistischen Auswertung unserer Geschäftsbeziehungen.
Die Nutzung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
ONPREO verarbeitet dabei ggf. folgende Daten:
- Vor-/Nachname
- E-Mail Adresse
- Telefonnummer
- Adresse
- IP-Adresse
- Personenbezogene Dokumente, welche vom Nutzer zur Verfügung gestellt werden, wie zum Beispiel eine Vollmacht.
- Weitere Daten und Dokumente, die vom Nutzer freiwillig zur Verfügung gestellt oder hochgeladen werden.
- Weitere Daten und Dokumente, die im Zuge der Akquise, der Vermarktung und dem Verkauf der Immobilien vom Nutzer abgefragt werden.
Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden sich in der Datenschutzerklärung von ONPREO:
https://www.onpreo.com/privacy-policy.
13. Erfüllungsort ist Stuttgart. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart Stadt vereinbart.